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Unsere Vereinssatzung (Stand 2021)

Satzung

  

Name und Sitz des Vereins
1. Der am 16.08.2021 gegründete Verein führt folgenden Namen:
Förderverein der BRK Bereitschaft Neudrossenfeld
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz "e. V."
3. Sitz des Vereins ist Rot Kreuz Platz 1, 95512 Neudrossenfeld.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 11 AO.
3. Der Satzungszweck ist die Förderung der BRK Bereitschaft Neudrossenfeld, welcher insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:

- die Erhebung von Beiträgen und Umlagen
- die Beschaffung von Mitteln und Spenden
- die Bereitstellung von Rettungsrobotik
- Durchführung von Veranstaltungen aller Art
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Förderung von Sachgütern
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- Unterstützung von Lebens- und Tierrettungsmaßnahmen (zum Beispiel Haus- wie Wildtierrettungen von Rehkitzen)

4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
6. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Selbstlose Tätigkeit
Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.


Mittelverwendung
1. Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Zuwendungen oder Gewinnanteile des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.
2. Überschreiten Anschaffungen einen Betrag von 5.000 € pro Quartal, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.


Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.


Mitgliedschaft
1. Folgende Personengruppen können Vereinsmitglieder werden: Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Mitglied des Vereins werden.
2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden und über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb von drei Wochen. Nach Ablauf der drei Wochen und nicht Ablehnung des Mitgliedantrags ist dieser automatisch angenommen.
Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
3. Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
4. Mitglieder deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet der Vorstand.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, einer schriftlichen Austrittserklärung, wenn der Mitgliedsbeitrag mindestens ein Jahr nicht bezahlt worden ist oder durch die Auflösung des Vereins.
Im Falle des Austritts endet die Mitgliedschaft mit Ende des Beitragsjahres, in dem die Austrittserklärung dem Vorstand zuging.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.


Beiträge
Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet für Ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit der Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Der Beitrag ist zum Beginn des Kalenderjahres zu entrichten und wird mittels SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Für Neumitglieder ist der Beitrag anteilig innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt fällig.
Des Weiteren kann der Mitgliedsbeitrag auch durch Barzahlung beglichen werden.
Weitere Beiträge in Form von Einzelspenden sind jederzeit möglich und werden mit einer Spendenquittung bestätigt.


Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung  b) die Vorstandschaft 


Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und / oder der Gründe verlangt.
2. Mitgliedsversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung beträgt 4 Wochen.
3. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende. Falls der Vorsitzende verhindert sein sollte, ist der stellvertretende Vorsitzende Versammlungsleiter. Sollten weder der Vorsitzende noch der stellvertretende Vorsitzende anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit gewählt.
4. Sollte der Schriftführer abwesend sein, wird dieser von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit gewählt.
5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist beschlussfähig wenn wenigstens 5 stimmberechtigte Mitglieder oder deren bevollmächtigte Vertreter anwesend sind.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Jede Änderung der Satzung und/oder des Vereinszwecks, benötigt eine Mehrheit von 2/3 der abgegeben gültigen Stimmen.
7. Weiterhin ist über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
8. Anträge können mündlich gestellt werden von:

a) jedem volljährigen Mitglied b) dem Vorstand

Satzungsänderungen hingegen müssen immer vorher als Antrag schriftlich eingereicht werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung während einer Mitgliederversammlung wird nicht berücksichtigt.


Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind Wahl und Stimmberechtigt
2. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zudem wählbar.
3. Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Eine Vertretungsvollmacht ist schriftlich, im Original und von beiden Parteien unterschrieben bei jeder Mitgliederversammlung vorzulegen.
4. Vom Wahlrecht ist nur persönlich Gebrauch zu machen.


Vorstand
1. Die Vorstandschaft besteht aus:

- dem Vorsitzenden - dem Stellvertretenden Vorsitzenden

- dem Kassenwart  - dem Kassenprüfer

- dem Schriftführer - Bereitschaftsleiter (Beratend)

2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abzulehnen und erneut zur Abstimmung zu bringen. Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins, der Tätigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
3. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung nach § 26 BGB vertreten.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden für jeweils vier Jahre gewählt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
5. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung im Personenwahlverfahren mit Stimmenmehrheit gewählt.
6. Der aktuell gewählte Bereitschaftsleiter der BRK Bereitschaft Neudrossenfeld ist an den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme einzuladen und berechtigt an diesen Teilzunehmen.


Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Der Verein kann mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aufgelöst werden.
2. Liquidatoren sind der erste Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende oder Kassenwart. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die im Folgenden bezeichnete juristische Person:
BRK Bereitschaft Neudrossenfeld, Rot Kreuz Platz 1, 95326 Kulmbach die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Diese hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Bereitschaft zu verwenden.


Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 16.08.2021 von der konstituierenden Versammlung des Vereins beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Copyright © 2022 Förderverein der Bereitschaft Neudrossenfeld e.V. – Alle Rechte vorbehalten.

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